Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz bei der Antragstellung
In letzter Zeit stellt man mir häufig die Frage: „Dürfen wir KI-Tools einsetzen, um Förderanträge zu erstellen?“ In diesem Beitrag werde ich die Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz bei der Antragstellung beleuchten und erläutern, was Sie unbedingt beachten sollten, um Stolperfallen zu vermeiden.
Allgemeine Hinweise zur Nutzung von KI bei Förderanträgen
Ein Hinweis vorab: Es gibt keine einheitliche Regelung für die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) beim Schreiben von Förderanträgen. Der Einsatz von KI beim Verfassen von Anträgen wird bisher von den meisten Fördermittelgebern nicht explizit geregelt. In den meisten Fällen kann KI verwendet werden, solange die formalen Anforderungen eingehalten werden.
Müssen KI-unterstützte Anträge gekennzeichnet werden?
Grundsätzlich müssen Anträge, die durch KI-Tools erstellt wurden, nicht speziell gekennzeichnet werden. Dennoch ist es wichtig, in den Förderbedingungen nachzulesen, ob es besondere Anforderungen gibt.
Ein Beispiel: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat kürzlich Stellung bezogen und erklärt, dass der Einsatz generativer Modelle für das Verfassen von Anträgen weder positiv noch negativ bewertet wird. Beim Erstellen von Gutachten hingegen ist die Nutzung von KI nicht zulässig, um die Vertraulichkeit zu wahren. Das zeigt, dass der Einsatz von KI durchaus erlaubt sein kann, aber stets den Anforderungen des Fördergebers entsprechen muss.
Wie reagieren Förderorganisationen auf KI-geschriebene Anträge?
Bei einem Fördermarkt, bei dem sich diverse Stiftungen vorgestellt haben, habe ich gezielt nachgefragt, wie die Förderer auf KI-geschriebene Anträge reagieren. Interessanterweise hatten viele kleine und lokale Stiftungen bisher kaum Berührungspunkte mit KI-gestützten Anträgen. Das könnte daran liegen, dass kleinere Fördergeber eher mit herkömmlichen, nicht-digitalen Bewerbungen zu tun haben oder dass es ihnen nicht bewusst ist – denn gut gemacht, sollten diese Anträge kaum auffallen.
Hingegen könnten größere Stiftungen oder öffentliche Förderer häufiger KI-unterstützte Anträge erhalten, weil die Anforderungen und Fragen umfangreicher sind und eine KI-Unterstützung eine ernstzunehmende Zeitersparnis bietet.
Gibt es rechtliche Einschränkungen?
Der Einsatz von KI ist zunehmend reguliert, insbesondere im Zuge des EU AI Act, der Anforderungen an den sicheren und ethisch vertretbaren Einsatz von KI stellt. Besonders relevant ist Artikel 50 Absatz 4:
„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.“
„Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“
Der Einsatz von KI beim Schreiben von Fördermittelanträgen ist in der Regel unproblematisch, da eine menschliche Überprüfung erfolgt und eine verantwortliche Person den Antrag abschließend unterzeichnet. Die redaktionelle Verantwortung, die durch die Unterschrift übernommen wird, macht eine explizite Kennzeichnung der KI-Unterstützung überflüssig.
Nutzen Stiftungen KI-Scanner, um KI-geschriebene Anträge zu erkennen?
Es gibt ein Gerücht, dass Fördergeber KI-Scanner einsetzen, um Anträge, die mit KI-Tools erstellt wurden, zu identifizieren und möglicherweise auszusortieren. Bisher ist dies jedoch nicht mehr als ein Gerücht. Förderorganisationen müssen sich an strikte Datenschutzvorgaben halten und können deshalb nicht ohne Weiteres die Daten der Antragstellenden an Dritte weitergeben. Sollte Ihr Antrag jedoch offensichtlich generiert wirken – etwa durch generische Sprache und unpassende Formulierungen – könnte dies zu einer negativen Bewertung führen.
Der Unterschied zwischen KI-unterstützten und KI-generierten Texten
Der Einsatz von KI-Tools will gelernt sein. Förderanträge werden nicht abgelehnt, nur weil sie mit KI geschrieben wurden. Was jedoch negativ auffällt, ist unpräzise Sprache, fehlende Kohärenz und ein Mangel an Verständnis des Themas, der aus zu stark automatisierten Anträgen resultieren kann. Wer KI als „Krücke“ nutzt und wichtige Details übersieht, schadet dem Antrag möglicherweise.
Es sind nicht die KI-Tools selbst, die problematisch sind, sondern die oberflächliche Darstellung, die entstehen kann. Künstliche Intelligenz kann die Antragstellung erleichtern, wenn sie gezielt eingesetzt wird. Für den optimalen Einsatz sollte KI lediglich zur Unterstützung und nicht zur vollständigen Erstellung genutzt werden.
Fazit: KI als Unterstützung bei Fördermittelanträgen – eine gute Wahl?
Der KI-Einsatz kann die Qualität von Förderanträgen steigern und Zeit sparen, wenn er sorgfältig und bewusst integriert wird. Wichtig ist, dass die Anträge dabei unauffällig und professionell wirken. Wie bei jedem Hilfsmittel gilt: Der Einsatz von KI ist kein Ersatz für ein solides Verständnis des Projekts und der Anforderungen des Fördergebers.